Die Pflicht zu löschen: EU-Datenschutzgrundverordnung zwingt Unternehmen umfangreiche Löschpflichten auf
Die Datenschutzgrundverordnung verankert ein umfassendes Recht auf Löschung persönlicher Daten in der EU. Solche Vorschriften stehen schon im Bundesdatenschutzgesetz. Neu ist das „Recht auf Vergessenwerden“: Nicht mehr benötigte Personendaten sind künftig unverzüglich zu löschen. Ein Überblick.
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