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Publiziert am 7. Januar 2014 von unter:

Wider den „Generalverdacht“: Die Vorratsdatenspeicherung ist teuer und ineffizient

Das Gezerre um eine Vorratsdatenspeicherung in der Telekommunikation geht in eine neue Runde: Im Koalitionsvertrag haben SPD und CDU/CSU einen neuen Anlauf festgeschrieben. Von der SPD kommt vorläufig zwar der Dämpfer, mit der Vorratsdatenspeicherung zu warten, bis der europäische Gerichtshof über die EU-Richtlinie entschieden hat. Schon regt sich Widerstand beim Koalitionspartner, der dennoch auf eine schnelle Umsetzung drängt. Doch das Datenmonster ist teuer in der Umsetzung und zweifelhaft im Nutzen.

Ein ganzes Volk steht unter Generalverdacht: Ginge es nach dem Willen der Politik, würden schon seit 2008 Kommunikationsprofile aller Bürger ein halbes Jahr lang aufgezeichnet. Wer hat wann wie lange mit wem telefoniert, wer surfte wann mit welcher IP-Adresse, wer hat wann wem eine E-Mail geschickt und wo war wer mit seinem Mobiltelefon unterwegs. Anhand solcher „Metadaten“ lassen sich umfangreiche Bewegungsprofile erstellen. Nicht auszudenken, wenn diese Daten in die falschen Hände gelangten. Geschehen ist so etwas bereits. Aber windige Abmahnanwälte, denen so eine umfangreiche Datensammlung unter Vorspiegelung falscher Tatsachen in die Hände fallen könnten, wären wohl nur das kleinste Problem.

Hohe Kosten, wenig Nutzen

Thomas Bösel, Sicherheits- und Datenschutzbeauftragter der QSC AG.

Thomas Bösel, Sicherheits- und Datenschutzbeauftragter der QSC AG: „Die Vorratsdatenspeicherung ist teuer und bringt wenig.“ Foto: Dennis Knake/QSC

Das Bundesverfassungsgericht hat als oberste richterliche Instanz in Deutschland dieser Art der „Rasterfahndung“ 2010 einen Riegel vorgeschoben und nur unter Erfüllung hoher Auflagen eine Vorratsdatenspeicherung für denkbar erachtet. „Leider erst, nachdem ein Großteil der TK-Unternehmen bereits viele Millionen Euro für die technische und organisatorische Umsetzung der vom Gesetzgeber vorgegebenen Vorratsdatenspeicherung ausgegeben hatte“, merkt Thomas Bösel, Sicherheits- und Datenschutzbeauftragter bei QSC an. Auf den Kosten blieben die Unternehmen auch nach der Einstellung der Vorratsdatenspeicherung sitzen: „Da das Gesetz keine Entschädigung vorsah, mussten Unternehmen die Kosten vornehmlich an den Kunden weitergeben.“

Trotzdem: Die Vorratsdatenspeicherung bleibt die eierlegende Wollmilchsau der Strafverfolger. In der aktuellen Legislaturperiode will die Koalition einen neuen Anlauf wagen. Doch Thomas Bösel befürchtet ein weiteres Millionengrab: „Die Auflagen des Bundesverfassungsgerichts zur Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung sind hoch. Es steht zu befürchten, dass die Unternehmen wieder viel Geld für ein zweifelhaftes Vorhaben in die Hand nehmen müssen.“

Bösel kritisiert dabei vor allem den Nutzen dieser langfristigen Datenspeicherung: „Die Erfahrung hat gezeigt, dass die Aufklärungsquote von Straftaten auch mit einer Vorratsdatenspeicherung nicht gestiegen ist.“ Dies bestätigen sowohl eine Analyse des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages sowie ein Gutachten des Freiburger Max-Planck-Instituts für ausländisches und internationales Strafrecht.

Paradigmenwechsel beim Datenschutz

Bedauerlich findet Bösel zudem, dass die neue Datenschutzbeauftragte Andrea Voßhoff eine Verfechterin der Vorratsdatenspeicherung ist. „Hier scheint sich ein Paradigmenwechsel anzubahnen. Entgegen der kategorischen Ablehnung durch den Bundesdatenschutzbeauftragten a. D., Peter Schaar, scheint seine Nachfolgerin die ‚Datensparsamkeit‘ als oberste Prämisse des Datenschutzes aus den Augen verloren zu haben. Nur so ist die Forderung zur Speicherung der Kommunikationsprofile von Millionen Bundesbürgern zu erklären.“

An die Koalition gerichtet ergänzt Bösel: „Aufgrund vorauseilenden Gehorsams und aus Furcht vor Strafzahlungen aus Brüssel sollen Freiheitsrechte und das Recht auf informationelle Selbsbestimmung leichtfertig aufgegeben werden bevor feststeht, ob es die EU-weite Überwachung überhaupt überleben wird.“ So hatte auch der EU-Generalanwalt in einem eigenen Gutachten erhebliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der bereits seit 2006 existierenden EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung geäußert. Bösel ist sich sicher: Wäre man dem Beschluss des 15. Deutschen Bundestages, nämlich der Ablehung der Richtlinie gefolgt, so wäre es voraussichtlich erst gar nicht zu derartiger Besorgnis gekommen.

Doch wie geht es nun weiter? Thomas Bösel: „Man kann nur hoffen, dass die Politik es endlich einsieht: Ein Überwachungsstaat ist schlecht für die Wirtschaft und last but not least auch schlecht für das Vertrauen in die Demokratie. Niemand möchte gerne unter Generalverdacht stehen.“

Update:
Am 1. Februar 2015, also gut ein Jahr nach erscheinen dieses Beitrags, berichtet Spiegel Online, dass die Datenschutzbeauftragte Andreas Voßhoff ihre Meinung zur Vorratsdatenspeicherung geändert habe. Voßhoff wird u.a. mit den Worten zitiert: „Wenn ich den massiven Eingriff durch eine Vorratsspeicherung in die Persönlichkeitsrechte aller Bürger abwäge gegen den zu erwartenden Nutzen für die Sicherheit, kann ich eine solche Maßnahme nicht mehr befürworten.“

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