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Publiziert am 14. April 2020 von unter: ,

In SAP jetzt die Weichen für Kurzarbeit stellen

Mann am Schreibtisch, Tablett, Laptop, Brille, Stifte

Kurzarbeit erfordert ein Update des Personalmanagement-Systems SAP HCM. Bild: © Sitthiphong Thadakun / EyeEm / Getty Images

Die COVID-19-Pandemie hat dramatische Auswirkungen auf unsere Gesundheit und unsere Wirtschaftsleistung: Viele Unternehmen leiden unter massiven Auftragseinbrüchen. Zu ihrer Unterstützung hat der Gesetzgeber kurzfristig reagiert und die Bedingungen fürs Kurzarbeitergeld (KUG) entschärft. Jetzt heißt es, die Abrechnung des Kurzarbeitergeldes im Personalwirtschaftssystem SAP HCM anzupassen. Unsere SAP-HCM-Experten haben in den vergangenen Wochen bereits viele Kunden dabei unterstützt.

Arbeitgeber, die Kurzarbeitergeld beantragen, können dies in ihrem Personalmanagement-System abbilden. Nutzer von SAP ERP greifen dabei auf das sogenannte Human Capital Management, kurz HCM, zurück. Hier ist Kurzarbeit als Komponente angelegt. Doch auch wer diese Komponente bereits in seinem HCM aktiviert hat, muss sich jetzt auf eine Aktualisierung einstellen: Der Gesetzgeber hat die gesetzlichen Bestimmungen für den Bezug von KUG aufgrund der Corona-Pandemie entschärft.

 

Vorübergehend leichterer Zugang zum Kurzarbeitergeld

Wegen der COVID-19-Pandemie wurden die Bedingungen für den Erhalt des Kurzarbeitergeldes entschärft.

Grundlage für die Änderungen ist das „Gesetz zur befristeten krisenbedingten Verbesserung der Regelungen für das Kurzarbeitergeld“ (kurz: „Gesetz zur Erleichterung der Kurzarbeit“), das der Deutsche Bundestag am 13. März 2020 verabschiedete und das am 15. März 2020 rückwirkend zum 1. März 2020 in Kraft trat. Auf dieser Grundlage kann die Bundesregierung bis Ende 2021 entsprechende Verordnungen erlassen.

Am 25. März 2020 trat die Kurzarbeitergeldverordnung KugV in Kraft. Ihre Ziele: die Voraussetzungen für den Erhalt des Kurzarbeitergeldes zu erleichtern, Betriebe zu entlasten und auch Leiharbeitern den Zugang zu KUG zu ermöglichen. Die Regelungen dieser Verordnung gelten bis zum 31. Dezember 2020.

Wertvolle Fachkräfte mit Kurzarbeitergeld weiterbeschäftigen

Kurzarbeitergeld rettet Existenzen: Es sorgt dafür, dass Arbeitgeber in der Corona-Krise ihre wertvollen Fachkräfte nicht zu entlassen brauchen, wenn sie vorübergehend die Arbeitszeit ihrer Mitarbeiter teilweise oder ganz reduzieren müssen. Es trägt zudem zur Sicherheit der Beschäftigten bei, denn sie müssen erst mal nicht um ihre Jobs bangen. Mit dem KUG können die Unternehmen ihre Arbeitnehmer/-innen auch während der Kurzarbeitsphase bezahlen.

Unternehmen müssen die Kurzarbeit bei ihrer örtlichen Arbeitsagentur beantragen, die ihnen auf dieser Basis das KUG erstattet. Die Beschäftigten erhalten die Sozialleistung wiederum von ihrem Arbeitgeber, maximal zwölf Monate lang. Kurzarbeitergeld beträgt 60 Prozent des Nettoentgelts, das durch die Kürzung der Arbeitszeit entfällt. Wer Kinder hat, erhält 67 Prozent. Viele Unternehmen stocken das KUG mit einem Zuschuss an ihre Arbeitnehmer/-innen auf.

 

Das SAP-Personalwirtschaftssystem HCM an die neuen Kurzarbeit-Regeln anpassen

Der Bezug von KUG wirkt sich unmittelbar auf die Lohn- und Gehaltsabrechnung sowie auf alle Folgeaktivitäten im personalwirtschaftlichen Umfeld aus. Um die optimale Lösung der Kurzarbeit in einem SAP-HCM-System abzubilden, ist es notwendig, im Vorfeld das bestehende SAP-HCM-System zu analysieren.

In Abhängigkeit davon wird definiert, welcher Implementierungsweg für die KUG-Einrichtung gewählt wird beziehungsweise ob zusätzliche Modifikationen, wie beispielsweise die Einrichtung eines zusätzlichen Arbeitgeberzuschusses zum KUG, erforderlich sind.

 

 

Das SAP-HCM-Team von QSC unterstützt Sie bei der Implementierung

Diese Regeln gelten jetzt beim Kurzarbeitergeld (KUG)

  • Anspruch auf KUG besteht nach der neuen Regelung schon, wenn nur zehn Prozent der Beschäftigten einen Arbeitsentgeltausfall von mehr als zehn Prozent haben. Nach alter Vorschrift musste mindestens ein Drittel der Beschäftigten betroffen sein.
  • Sozialversicherungsbeiträge werden bei Kurzarbeit von der Bundesagentur für Arbeit vollständig erstattet.
  • Der Bezug von KUG ist bis zu zwölf Monate möglich.
  • Kurzarbeitergeld ist auch für Beschäftigte in Zeitarbeit möglich und kann rückwirkend bis zum 1. März 2020 beantragt werden.
  • In Betrieben, in denen Vereinbarungen zu Arbeitszeitschwankungen genutzt werden, wird auf den Aufbau negativer Arbeitszeitkonten verzichtet.
  • Erholungsurlaub muss zur Vermeidung von Kurzarbeit nicht eingebracht werden.

QSC bietet seit vielen Jahren ganzheitliche Beratung zu allen SAP-Lösungen für das Human Capital Management an. Zu unseren Leistungen zählen die Prozessberatung, Implementierung sowie Optimierung für die gesamte SAP-Lösungswelt. Unser Fachteam SAP HCM betreut die personalwirtschaftlichen Anwendungen diverser Kunden von der Kalenderpflege bis hin zur kompletten Übernahme der Entgeltabrechnung.

Unser Angebot für die KUG-Implementierung in SAP HCM:

  • Analyse & Konzeption zum Fixpreis von 2.500 Euro (plus MwSt.)
  • Beratung & Implementierung nach Aufwand. Der Gesamtpreis inklusive der Analyse & Konzeption liegt in der Regel zwischen 5.000 Euro und 12.000 Euro (plus MwSt.)
  • Fortlaufende Unterstützung: Außerdem bieten wir Ihnen auf Wunsch Hilfe bei der dauerhaften Pflege der Stamm- und Bewegungsdaten sowie der monatlichen Abrechnung. Wir unterbreiten Ihnen gerne ein Angebot dafür.

Wenn Sie an weiteren Informationen interessiert sind, nehmen Sie gerne per E-Mail Kontakt mit dem HCM-Team von QSC auf! Sehen Sie auf unserer Website auch:

 

Gesetz und Verordnung zur Erleichterung der Kurzarbeit

Nützliche Informationen auf den Websites des Bundesarbeitsministeriums (BMAS) und der Arbeitsagentur (BA):

 

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