Notruf: Standortübermittlung als neue Netzdienstleistung von QSC
Zum Glück ist auch für den ärgsten Notfall vorgesorgt: Wer den Notruf 112 oder 110 anruft, aber aufgrund seiner schweren Verletzung seinen Aufenthaltsort nicht mitteilen kann, wird dennoch aufgefunden. Aus jedem Telefonnetz - ob Festnetz oder Mobilnetz - muss der Standort des Anrufers an die Helfer übermittelt werden. Eine staatliche Richtlinie zwingt die Teilnehmernetzbetreiber nun dazu, diese Funktion des Notrufs technisch zu verbessern. Ihnen bietet die QSC AG dafür eine einfache Lösung als Netzdienstleistung an.
Weiterlesen