QSC ist jetzt q.beyond. Weitere Infos in unserer Pressemitteilung.
Publiziert am 26. März 2013 von unter:

Notruf: Standortübermittlung als neue Netzdienstleistung von QSC

Zum Glück ist auch für den ärgsten Notfall vorgesorgt: Wer den Notruf 112 oder 110 anruft, aber aufgrund seiner schweren Verletzung seinen Aufenthaltsort nicht mitteilen kann, wird dennoch aufgefunden. Aus jedem Telefonnetz – ob Festnetz oder Mobilnetz – muss der Standort des Anrufers an die Helfer übermittelt werden. Eine staatliche Richtlinie zwingt die Teilnehmernetzbetreiber nun dazu, diese Funktion des Notrufs technisch zu verbessern. Ihnen bietet die QSC AG dafür eine einfache Lösung als Netzdienstleistung an.

Rettungswagen

Der Rettungswagen kommt auch, wenn der Hilfesuchende beim Notruf keine Angaben zu seinem Standort machen kann: Die Telefongesellschaft muss seine Adresse zuverlässig übermitteln. Foto: Philipp Lensing/Wikipedia/(cc by-sa 3.0).

Neue Richtlinie der Bundesnetzagentur

Die Technische Richtlinie der Bundesnetzagentur zum Notruf – TR-Notruf – regelt, dass die Standortdaten des Notrufenden im Verbindungsaufbau übermittelt werden sollen:

Während bisher das Verfahren der Notrufrückverfolgung zum Einsatz kam, muss der Carrier die Standortinformationen des Notrufenden nun direkt beim Verbindungsaufbau versenden. Das Ziel ist, die Wartezeit des Hilfesuchenden zu verkürzen und die Qualität der Standortinformation zu verbessern.

Seit einigen Wochen ist die Umsetzung der Richtlinie verbindlich, allerdings noch nicht bei allen Telefongesellschaften realisiert. Das Problem: Die meisten Netzbetreiber müssen für die Implementierung der Anforderungen komplett neue Systeme anschaffen oder neue Software-Versionen für die vermittelnden Systeme kaufen oder entwickeln.

QSC-Lösung ohne großes Investment

Wir haben eine mandantenfähige und einfache Lösung entwickelt, die bereits erfolgreich im QSC-eigenen Netz und bei einigen anderen Carriern im Einsatz ist. Diese zuverlässige Lösung lässt sich schnell in jedes Netz integrieren.

Durch unser Staffelpreiskonzept, bei dem die jeweilige Größe des Unternehmens und sein Bedarf ausschlaggebend sind, entfallen hohe Anfangsinvestitonen. Die Abrechnung erfolgt mit einer Grundgebühr und einer nutzungsabhängigen Komponente.

Technischer Ablauf

Der Carrier übergibt in seiner Funktion als Teilnehmernetzbetreiber die Notrufverbindungen über seine Netzzusammenschaltung an QSC. Die Vermittlung der QSC AG erkennt den Notruf und initiiert über den QSC-Notruf-Server eine Standortinformationsabfrage zu der initiierenden A-Rufnummer an einer beim Carrier implementierten Datenbank. Diese Datenbank antwortet entsprechend der aktuellen TR-Notruf mit den zu der A-Rufnummer zugehörigen notrufbegleitenden Standortinformationen (Anbieterkennung, Postleitzahl, Straßenname, Hausnummer).

Der Notruf-Server von QSC setzt diese Standortinformationen entsprechend um und gibt sie zurück an das vermittelnde System. Das wiederum setzt den Notruf mit den Standortinformationen des Notrufenden gemäß der TR-Notruf auf und terminiert die Verbindung direkt an die Telekom Deutschland GmbH.

Weitere Informationen

TR-Notruf: Auf der Website der Bundesnetzagentur finden sich alle Details zur Technischen Richtlinie Notrufverbindungen.

Kontakt: Für weitere Informationen darüber, wie Sie die Notrufe Ihrer Teilnehmer TR-Notruf-konform abwickeln können, senden Sie mir bitte eine E-Mail an email hidden; JavaScript is required – oder rufen Sie mich einfach an unter 0221-6698-921.

 

Das Foto im Teaser und im Artikel stammt von Philipp Lensing und wurde auf Wikipedia (cc by-sa 3.0) veröffentlicht.

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