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Publiziert am 12. Juli 2013 von unter:

Schnelles Internet mit Vectoring: Wie sieht es aus?

Eingang zur Bundesnetzagentur am Bonner Tulpenfeld. Die Behörde entscheidet über den Vectoring-Antrag der Deutschen Telekom (Foto: <a href="http://commons.wikimedia.org/wiki/File:Bundesnetzagentur_Bonn.JPG?uselang=de">Leit@Wikimedia Commons</a>).

Eingang zur Bundesnetzagentur am Bonner Tulpenfeld. Die Behörde entscheidet über den Vectoring-Antrag der Deutschen Telekom (Foto: Leit@Wikimedia Commons).

Vectoring auf VDSL soll als günstige Alternative notwendige Investitionen in Glasfaser hinauszögern. Doch dazu müssen komplette Kabel in ihrer Gesamtheit gemanagt werden, was mit der bisher möglichen Entbündelung von Anschlussleitungen kollidiert: Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat über einen Antrag der Deutschen Telekom entschieden, ausschließlich ihr in vielen Gebieten den Vectoring-Ausbau zu erlauben. Dem Antrag der Telekom wurde nur in Teilen und mit signifikanten Auflagen stattgegeben. Der Entscheidungsentwurf liegt zurzeit bei der Europäischen Kommission in Brüssel zur Durchsicht.

Vectoring, auch VDSL-Vectoring genannt, beflügelt seit Herbst 2012 die Diskussion um den künftigen Breitbandausbau in Deutschland. Denn Vectoring verspricht High-Speed-Internet mit vergleichbar hohen Downstream-Bandbreiten wie einfache Glasfaseranbindungen und einen gegenüber normalem VDSL deutlich verbesserten Upstream bei deutlich geringeren Investitionen.

Das gelingt, indem eine Vectoring-Einheit kontinuierlich Störungen zwischen den einzelnen Kupferleitungen mit VDSL-Technik in einem Kabel analysiert und die auf den einzelnen Leitungen vorherrschenden Störgeräusche durch „Gegenlaute“ herausfiltert. Damit das funktioniert, müssen aber alle Adernpaare eines Kabels, die VDSL verwenden, in ihrer Gesamtheit kontrolliert und gemanagt werden. Das widerspricht heute dem Recht auf entbündelte Nutzung der Teilnehmeranschlussleitung. Denn jedem Netzbetreiber ist es bislang gestattet, DSL- und Telefonie-Angebote über einzelne, von der Deutschen Telekom gemietete Kupferadern zu realisieren und dazu eigene Technologie einzusetzen.

Rechtsunsicherheit behindert Breitbandausbau

Grund genug für die Deutsche Telekom, von der Bundesnetzagentur die partielle Aufhebung ihrer Verpflichtung zur Entbündelung dort zu fordern, wo sie selbst VDSL-Vectoring einsetzen möchte. Ansonsten würde der Breitbandausbau in Deutschland behindert, so das politische Argument. Denn die Deutsche Telekom hat den zukunftssicheren Glasfaserausbau bis ins Haus (FTTH) mangels Renditeaussichten bereits eingestellt und setzt auf Vectoring als günstige Alternative, um die bereits abgeschriebene Kupferinfrastruktur weiter – zu hohen regulierten Preisen – nutzen zu können und die eigene Wettbewerbsfähigkeit gegenüber den Kabelnetzbetreibern zu steigern. Der weit überwiegende Teil der Investitionen in Vectoring-VDSL soll in Gebieten stattfinden, die bereits durch Kabelnetzbetreiber mit hohen Bandbreiten versorgt sind.

Die Wettbewerber der Deutschen Telekom auf der anderen Seite möchten ebenfalls ihre VDSL-Produkte mit Vectoring sinnvoll technologisch ergänzen und planen entsprechende Investitionen. Einen Investitionswettlauf mit hohem Bandbreitengewinn in ganz Deutschland verhindert die Deutsche Telekom jedoch mit ihrem Plan, die Wettbewerber von den Verteilerkästen zu verdrängen und die Finanzierung weiterer Investitionen der Wettbewerber zu gefährden. Denn wäre den Anträgen der Deutschen Telekom stattgegeben worden, würden alle bisherigen Investitionen der Wettbewerber an den Kabelverzweigern (KVz) entwertet und kein Investor würde für den weiteren Ausbau Mittel zur Verfügung stellen.

Kompromissvorschlag birgt Gefahren für den Wettbewerb

Um Planungssicherheit schnellstmöglich wieder herzustellen, hat die Bundesnetzagentur im April 2013 vorläufig über die Anträge entschieden. Die Deutsche Telekom soll in den bislang geplanten Gebieten – sofern dem nicht eine bereits bestehende Erschließung durch Wettbewerber gegenübersteht – für Vectoring-Installationen aus der Entbündelungsverpflichtung für VDSL der Wettbewerber entlassen werden. Damit auch die Wettbewerber von der neuen Technologie profitieren, muss die Deutsche Telekom ihnen ein entsprechendes Bitstrom-Vorleistungsprodukt anbieten.

Auch die Wettbewerber sollen dort, wo sie bereits die Kabelverzweiger erschlossen haben oder wo sie dies planen, Vectoring einsetzen dürfen. Auch sie müssen dann allerdings ein entsprechendes Bitstrom-Vorleistungsangebot zur Verfügung stellen. Zu diesem Vorschlag durften die Wettbewerber nun Stellung beziehen.

Verbände wie der VATM (Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten) und BREKO (Bundesverband Breitbandkommunikation e.V.), aber auch QSC kritisierten den Entscheidungsentwurf der Bundesnetzagentur, da dieser Gefahren für die Angebotsvielfalt und den Wettbewerb berge. Denn die – nicht transparenten – Planungen der Deutschen Telekom sollen den Maßstab bilden für die Ausbaumöglichkeiten der Wettbewerber. Strategische „Reservierungen“ von Gebieten durch die Deutsche Telekom würden dabei nicht sanktioniert. Mit ihrem nun an die Europäische Kommission übermittelten überarbeiteten Entscheidungsvorschlag hat die BNetzA viele zentrale Kritikpunkte der Verbände ernst genommen und faire Lösungen dafür erarbeitet.

Die QSC AG begrüßt diese Verbesserungen, da sie – im Rahmen des politisch Möglichen – Vielfalt und regionale Vorteile gekoppelt mit innovativen Vermarktungsansätzen stärken: So unterstützt QSC mittelständische Netzbetreiber, die Leitungen mit hohen Bandbreiten gerade im ländlichen Raum zur Verfügung zu stellen. Und über die Open-Access-Plattform der QSC AG können auch unabhängige Internet-Service-Provider bei der Vermarktung der Infrastruktur entscheidend mithelfen.

 

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