Einheitlicher Telekommunikationsmarkt: Wohin will die Europäische Kommission?
Mit einem Maßnahmenpaket möchte die Europäische Kommission einen weiter integrierten europäischen TK-Markt schaffen. Von dem sollen besonders die ganz großen Marktteilnehmer profitieren. Die Vorschläge bergen daher die erhebliche Gefahr, die Entbündelung und den Wettbewerb zugunsten höherer Preise für Endkunden zurückzudrängen. Allerdings könnten Geschäftskundenanbieter davon auch profitieren.
Die Europäische Kommission hat im vergangenen Jahr einen Verordnungsvorschlag gegen die von ihr festgestellte und beklagte Zersplitterung der europäischen TK-Märkte auf den Weg gebracht. Denn darin sieht sie einen schwerwiegenden Grund für die von ihr diagnostizierte schlechte Wettbewerbsposition europäischer TK-Großunternehmen im internationalen Vergleich mit den USA oder China. Die Generaldirektion “Connect” unter Vizepräsidentin Neelie Kroes möchte daher die großen europäischen TK-Unternehmen in die Lage versetzen, selber Größenvorteile zu realisieren – beispielsweise durch Zusammenschlüsse und einheitliche Angebote über die Grenzen der Mitgliedsstaaten hinweg.
So gehören neben Erleichterungen in der Frequenzzuteilung und Vorstellungen zum kostenlosen Roaming in Europa auch Vorschriften zur Schaffung europaweit harmonisierter Vorleistungsprodukte zum Umfang des Paketes. Zugleich soll aber wegen des erwarteten Wettbewerbsrückgangs durch den implizit geforderten Abbau von Vorleistungsregulierung der Schutz der Endkunden durch zusätzliche Maßnahmen wie Netzneutralität und verordneter Preisgleichheit zwischen Auslands- und Inlandsgesprächen gewährleistet sein. Diese Aufgaben haben bislang der Wettbewerb um Breitbandanschlüsse sowie Call-by-Call und Preselection gut gelöst.
Auch administrative und technische Hürden für den Markteintritt in verschiedenen Mitgliedsländern möchte die für die Digitale Agenda zuständige Kommissarin abbauen. Das zu diesem Zweck verabschiedete Maßnahmenpaket muss wegen seiner direkten Gesetzeskraft in den einzelnen Mitgliedsstaaten sowohl durch das EU-Parlament als auch durch den Rat der Mitgliedsstaaten verabschiedet werden. Derzeit laufen die Beratungen im europäischen Parlament.
Maßnahmenpaket begrenzt Wettbewerb
Der Blick auf die Details des Pakets zeigt auch einige innovative Ideen. Beispielsweise eine harmonisierte Aufsicht für alle in der Union tätigen TK-Unternehmen: Diese sollen nur noch der Aufsichtsbehörde des Firmensitzes unterliegen. So können Unternehmen in der gesamten EU Netze und Dienste anbieten und alle damit im Zusammenhang stehenden Rechte ausüben – überwacht allein von der Regulierungsbehörde des Heimatlandes.
Auch die Idee europaweit harmonisierter Zugangsleistungen ist nicht ohne Charme. Ursprünglich waren diese vorrangig auf Konsumentenleistungen ausgerichtet. Doch diese Märkte sind viel stärker national ausgerichtet als die Geschäftskunden- und Enterprise-Märkte. Daher hat die Kommission den Umfang auf geschäftskundenspezifische Dienstleistungen wie Mietleitungen erweitert. Dies kann zukünftig Vorteile für die Schaffung europäischer Kundenanbindungen und –netze bringen.
Doch zugleich besteht durch die ebenfalls dort enthaltenen, einseitig auf Deregulierung ausgerichteten Prüfungspflichten für die nationalen Regulierer die Gefahr, die nationale Zugangsregulierung – und damit vielerorts die Entbündelung und den Wettbewerb – zurückzudrängen zugunsten europaweit normierter Vorleistungsprodukte wie Bitstrom. Die können fast nur von den nationalen Ex-Monopolisten angeboten werden.
Wie oben beschrieben, sind im Maßnahmenpaket Vorschläge enthalten, Endkunden europaweit zu gleichen Rechten zu verhelfen. Im Vordergrund steht dabei mehr Transparenz bei Vertragsgegenstand und Leistungen sowie bei den Rechten der Verbraucher, etwa beim Vertragswechsel. Auch soll ein freier und unbeschränkter Zugang zum Internet theoretisch festgeschrieben werden. Eine strikte Netzneutralität fordert die EU-Kommission jedoch nicht, da eine Priorisierung der Datenübertragung gegen Gebühr möglich sein soll.
Das Schicksal dieses Maßnahmenpaketes ist durch die Vielzahl der Einfluss nehmenden Personen und Institutionen nicht vorhersehbar. Für die QSC AG und andere Anbieter von Leistungen für Geschäftskunden finden sich hier zumindest Ansätze, Leistungen im Ausland einfacher zur Verfügung zu stellen. Die derzeit in Teilen der Kommission vorherrschenden Tendenzen zur Bevorzugung großer Unternehmen gilt es jedoch wirkungsvoll zu unterbinden. Sonst wird dem Wettbewerb in Deutschland, zugunsten höherer Preise für Geschäftskunden und Konsumenten, mittelfristig der Boden entzogen.
Beitragsbild auf der Blog-Titelseite und am Beginn des Artikels – „European flags in Brussels“: © jorisvo- Fotolia.com