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Publiziert am 8. Dezember 2015 von unter: , ,

Vectoring – Das Märchen vom Superbreitbandzugang

Es war einmal. So fangen alle Märchen an, auch dieses … Es war also einmal ein Staatskonzern namens Deutsche Bundespost, der über ein bundesweit flächendeckendes Kupfer-Anschlussnetz verfügte. Als der TK-Zweig des Unternehmens als Deutsche Telekom AG privatisiert wurde, richtete der Staat 1998 eine Regulierungsbehörde – heute Bundesnetzagentur – ein. Sie sollte das ehemalige Monopol dem Wettbewerb öffnen und unternahm tatsächlich einiges dafür … Allerdings: Wie bei Rotkäppchen, Schneewittchen und Dornröschen in den Märchen gibt es auch in unserer Geschichte einige Hindernisse und Gefahren. Während bei ihnen die Geschichte gut ausging, hoffen wir derzeit noch auf das Happy End.

Ein Glossar zum Superbreitband-Märchen > siehe unter dem Artikel

 

Rotkaeppchen_Poster_300

Ist der Wettbewerb in der Telekommunikation am Ende? Wird in DIESEM „Märchen“ der Wolf am Ende das Rotkäppchen fressen? Das letzte Wort dazu ist noch nicht gesprochen. Bild (cc): Plakat „Little Red Riding Hood“ / Kenneth Whitley, 1939.

Es war also einmal, im Jahr 1998. Von großer Bedeutung war bei dieser Geschichte zunächst, dass damals den Wettbewerbern der Zugang zur Teilnehmer-Anschluss-Leitung (TAL) eröffnet wurde, um hierüber den Endkunden eigene Sprach- und später Internetanschlüsse anbieten zu können.

Diese Möglichkeit führte dazu, dass den Endkunden nicht nur eine immer größere Produktvielfalt angeboten werden konnte, sondern auch die Preise für die Internetzugänge trotz steigender Bandbreiten stetig fielen.

TK-Wettbewerb: Mehr Produkte, niedrigere Preise

Die Wettbewerber nutzten diese Chancen und bauten neben den Hauptverteilern (HVt), an denen ihnen der Zugang zur TAL gewährt wurde, auch immer mehr die Kabelverzweiger (KVz) aus. Dies hatte den Vorteil, hierüber nun auch VDSL anbieten zu können, was das Bandbreitenangebot auf bis zu 50 Mbit/s erhöhte.

Der Zugang zu HVt und KVZ war dabei grundsätzlich sowohl der Telekom als auch allen ihren Wettbewerbern möglich. Allein die KVz im Nahbereich eines HVt (550m Umkreis) durften aus technischen Gründen nicht ausgebaut werden, da es ansonsten zu Störungen der VDSL-Anschlüsse gekommen wäre, die direkt vom HVt aus geschaltet wurden.

Glasfaserausbau: Viele Ankündigungen des Exmonopolisten

Die Telekom kündigte daneben bereits 2011 einen Ausbau mit Glasfaser an.[1] Über FTTB/H (FTTB=Fiber to the Buildung/FTTH=Fiber to the Home) können Bandbreiten mit über 100 MBit/s, je nach verwendeter Technologie aber auch 1000 Mbit/s und mehr erreicht werden. Dies ist aufgrund des stetig steigenden Bedarfs nach höheren Bandbreiten nicht nur für Verbraucher, sondern auch für Unternehmen von Interesse.

So setzte auch die Bundesregierung das Ziel, 2018 den Großteil der Haushalte mit über 50 MBit/s versorgt zu sehen. Tatsächlich fand aber kein Glasfaserausbau durch die Telekom im angekündigten Maße statt.

Hingegen investierten andere – vor allem regionale – Anbieter direkt in den Eigenausbau und legten Glasfaserkabel. Dennoch hinkte Deutschland in der Verfügbarkeit schneller und hochbitratiger Internetzugänge immer noch hinterher.[2]

Windhundrennen ums Vectoring

Aber das wäre hier kein Märchen, wenn es nicht auch ein Zaubermittel gäbe. Und so schwang die Telekom ihren Zauberstab und legte der Bundesnetzagentur ein Geheimrezept vor: Vectoring.

Vectoring ist eine Weiterentwicklung der VDSL-Technik und ermöglicht es, das so genannte „Übersprechen“ zwischen zwei Anschlüssen zu verhindern. Hierdurch können höhere Bandbreiten bis zur technisch möglichen Bandbreite von 100 MBit/s auch bei hohen Nutzerzahlen garantiert werden.

Der einzige Haken an der Sache ist, dass Vectoring derzeit immer nur von einem Anbieter an einem KVz angeboten werden kann. Kein Problem, dachte sich die Bundesnetzagentur, und erlaubte den Einsatz von Vectoring durch einen Anbieter und die gleichzeitige Rauskündigung aller Wettbewerber.

Immerhin achtete sie darauf, niemanden zu diskriminieren und eröffnete ein Windhundrennen: Wer sich als erster in die sogenannte Vectoring-Liste zum Ausbau eines bestimmten KVz einträgt, hat gewonnen.

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Nur wer am schnellsten ist, kommt zum Zuge: Der Windhund stand für das Vergabeverfahren beim Vectoring Modell. Foto: AngMoKio (Own work) [CC BY-SA 3.0 or GFDL], via Wikimedia Commons.

Vectoring in ganz Deutschland? Nein!

Wir befanden uns nun im Jahr 2014. Ganz Deutschland konnte mit Vectoring versorgt werden. Ganz Deutschland? Nein! Viele Flecken auf der Landkarte leisteten noch Widerstand: die HVt-Nahbereiche.

Ein Viertel der im Nahbereich befindlichen Anschlüsse waren bisher weder über VDSL oder FTTB/H noch über Kabel mit Anschlüssen über 50 Mbit/s versorgt. Hierbei handelte es sich um ca. 1,42 Millionen Haushalte.

Also zauberte die Telekom ihre nächste Geheimwaffe aus dem Hut und präsentierte der Bundesnetzagentur einen schönen glänzenden Apfel: Vectoring im Nahbereich.

Telekom-Geheimwaffe: Vectoring im Nahbereich

Dieser war für die informierte Regierung besonders verlockend, da die Telekom versprach, sämtliche KVz in den HVt-Nahbereichen – sowohl in städtischen als auch ländlichen Gegenden – auf eigene Kosten und ohne staatliche Förderung auszubauen. Damit wäre der anvisierte Breitbandausbau zügiger voranzutreiben.

Aber leider hatte auch dieser leckere Apfel wie immer eine vergiftete Seite. Die Telekom beantragte nämlich im Gegenzug die Änderung der bestehenden Zugangsverpflichtung zur TAL, so dass ihr als einziges Unternehmen das Ausbaurecht an allen KVz im Nahbereich zugestanden würde.

Hierfür müsste sie dann allen Nachfragern den Zugang zu TAL am HVt verweigern bzw. kündigen dürfen, soweit sie diesen für VDSL nutzen. Denn ansonsten käme es zu technischen Kollisionen.

Als Ausgleich sollten die Nachfrager dafür ein Bitstrom-Angebot der Telekom beziehen dürfen. Dieses wird allerdings nicht nur an einem gänzlich anderen Zugangspunkt übergeben, sondern ermöglicht im Gegensatz zur TAL auch keine eigene Produktgestaltung, da es auf einer anderen Wertschöpfungsebene angesiedelt ist.

Für das der Bundesnetzagentur überstellte Ministerium war dies überhaupt kein Problem. Die versprochene Investitionssumme und die Möglichkeit, hierüber das gegebene Versprechen zur Breitbandversorgung einhalten zu können, ließen die Nachteile als vernachlässigbar einstufen.

Investitionszusage mit eingebauter Ausbauverzögerung

Die Telekom legte daraufhin einen Entwurf einer Investitionszusage vor, in dem sie sich im Gegenzug zur Exklusivität verpflichtete, alle KVz in den Nahbereichen auszubauen und mit Vectoring zu erschließen.

Allerdings enthält dieser Entwurf Regelungen, die ihr sowohl den Einsatz anderer Technologien, die Verzögerung des Ausbaus als auch eine Abstandnahme vom Ausbau einzelner Standorte erlauben.

Sämtliche betroffene Unternehmen, Verbände, selbst Industrie- und Handwerkskammern und der Deutsche Städtetag haben sich zu Recht empört und kritisch zu diesen Ränkeschmieden geäußert:

  • Die bisherigen Geschäftsmodelle und Produktpaletten können nicht wie bisher aufrecht erhalten bleiben, sofern sie auf der VDSL-TAL aufsetzen.
  • Die von den Nachfragern getätigten Investitionen in die HVt-Erschließung werden entwertet, da die Übergabe des alternativen Bitstrom-Produktes in Zukunft überwiegend an den KVz oder anderen Zugangspunkten stattfinden wird.
  • Der für die Zukunft notwendige Glasfaserausbau wird gelähmt, da sich viele Endkunden erst einmal mit einem vielleicht billigeren, aber auch zukünftig eingeschränkten Internetanschluss über VDSL zufrieden geben werden.

Rückkehr in den Monopolismus?

Nach 16 Jahren sollte eine Regulierung, die halbwegs chancengleichen Wettbewerb geschaffen und damit sowohl die Nutzerinteressen sichergestellt als auch den Breitbandausbau gefördert hatte, ad acta gelegt werden? Und eine Rückkehr ins Steinzeitalter des Monopolismus droht?

Nicht mit uns, dachten sich zahlreiche Wettbewerber und legten der Bundesnetzagentur ihrerseits Investitionszusagen vor. So soll u.a. die Deutsche Glasfaser GmbH eine Investitionszusage von 1,4 Milliarde Euro abgegeben haben. Auch die Stadtwerke Neumünster oder die im Norden ansässige EWE Tel wie auch NetCologne haben sich mit eigenen Verpflichtungszusagen angeschlossen.

Neuer Entwurf der Zugangsverpflichtung bevorzugt die Telekom

Jetzt darf jeder dort ausbauen, wofür er eine Investitionszusage abgibt, der Glasfaserausbau wird vorangetrieben, alle Bürger bekommen ihren mindestens 50 Mbit/s-Anschluss und leben glücklich und zufrieden bis an ihr Lebensende?

Könnte man meinen, ist aber nicht so.

Stattdessen hat die Bundesnetzagentur nun einen Entwurf einer neuen Zugangsverpflichtung vorgelegt: Dort hat es allein der Entwurf der Ausbauverpflichtung der Telekom geschafft, Eingang zu finden. Dabei stellt dieser nicht mal eine endgültige verpflichtende, rechtlich bindende Erklärung dar.

Die Bundesnetzagentur unterstellt hier einfach mal für ihre Abwägung und Ermessensausübung, dass die Telekom den vorgelegten Entwurf im Nachgang noch verbindlich erklären wird. Wenn dem so ist, dann seien so die Breitbandziele zügiger zu erreichen. Andere Investitionszusagen würden hingegen (noch) nicht berücksichtigt, da sie nicht verbindlich abgegeben worden sind. Paradox?!

Also soll die Telekom nun ihr Monopol zurückbekommen, soweit es VDSL im Nahbereich betrifft. Betroffene Nachfrager können dies nur abwenden, wenn sie in dem jeweiligen Bereich mehr KVz mit DSL angeschlossen haben als die Telekom. Durch diese enge Voraussetzung sind das nur Prozentsätze im einstelligen Bereich.

Telekom-Wettbewerber könnten verbindliche Investitionszusagen abgeben

Was können die Wettbewerber jetzt noch tun, um diese für den Wirtschaftsstandort Deutschland und die Grundsätze der Regulierung fatale Entwicklung aufzuhalten? Die Bundesnetzagentur hat es in ihrem Entwurf angedeutet: Eine eigene verbindliche Zusage bis zum 18. Januar 2016 könnte die zu treffende abschließende Abwägung noch ändern.

Also fangen wir an, bis zu diesem Termin wie auf einem türkischen Basar zu schachern und überbieten uns gegenseitig? Um so die Chance zu haben, weiterhin unserer Geschäftstätigkeit ungestört nachgehen und unsere getätigten Investitionen doch noch amortisieren zu können?

  • Ist das realistisch? Ja, wie die oben gezeigten Beispiele von bereits abgegebenen Investitionsversprechen zeigen.
  • Ist das zeitlich realisierbar? Mit viel Arbeitseinsatz und Eifer sind die notwendigen Kalkulationen, Gremienvorbehalte etc. bis zu diesem Stichtag zu schaffen.
  • Ist das nutzbringend? Das ist die große Frage. Was bringen den Wettbewerbern großzügig abgegebene verbindliche Investitionszusagen, wenn die Entscheidung dann doch zugunsten der Telekom ausfällt?

Das ganze Konstrukt nur eine Fata Morgana?

Was passiert aber, wenn die Telekom ihren Entwurf einer Zusage gar nicht verbindlich werden lässt, da ihr die dort beanspruchte Exklusivität nicht vollständig eingeräumt wird und ihr somit der Ausbau nicht mehr lukrativ genug erscheint?

  • Dann fällt das gesamte Konstrukt in sich zusammen, auf dem der bisherige Entwurf der Regulierungsverfügung beruht. Und dann?
  • Streicht die Bundesnetzagentur dann die ganze Episode Vectoring im Nahbereich und lässt das kleine gallische Dorf – pardon- den HVt-Nahbereich auf eine viel bessere Erschließung durch z.B. FTTB/H warten?
  • Oder werden alle diejenigen, die eine unverbindliche Investitionszusage abgegeben haben, eingeladen, am nächsten Windhundrennen teilzunehmen?
  • Wer weiß.

Ein Märchen ohne Happy End?

Es war einmal? Bisher ist es eine Geschichte ohne Happy End. Stattdessen eine mit offenem Ende, die ganz viele Fragen, viele Sorgen und etliche Zweifel zurücklässt.

  • Sorge, dass die Regulierung sich auf den falschen Weg verleiten lässt: die Regulierung, die sowohl nach den zugrundeliegenden europäischen Richtlinien als auch nach dem deutschen Gesetz die Verpflichtung hat, chancengleichen Wettbewerb zu schaffen, die Nutzerinteressen zu wahren und den Ausbau mit hochleistungsfähigen Breitbandnetzen der nächsten Generation zu fördern.
  • Sorge, dass Unternehmen sich plötzlich freikaufen können von ihren lang gelebten und bewährten Zugangsverpflichtungen: und zwar Unternehmen mit signifikantem finanziellem Background und flächendeckender Netzstruktur – wie es gerade ehemals staatlichen Unternehmen inhärent ist.

Ein Happy End ist noch immer möglich

Dass finanzielle Schlagkraft in anderen Ländern eine große Rolle bei Entscheidungen hat, ist allgemein bekannt. Das deutsche Rechtssystem und vor allem die Regulierung waren aber bisher hiervon nie infiziert und sollten hiervon auch weiterhin unbeeindruckt bleiben.

Es bleibt zu hoffen, dass die Bundesnetzagentur doch noch erkennt, was die Zauberwaffen der Telekom letztendlich sind:

  • keine Allheilmittel für den Breitbandausbau,
  • kein Geschenk an die Endkunden,
  • sondern nur ein Versuch, die ehemals bestehende Monopolstellung auf Kosten des Wettbewerbs und des potentiellen Glasfaserausbaus wieder herzustellen.

Wenn dies erkannt wird und die Bundesnetzagentur daraufhin die einzig richtige Entscheidung trifft, der Telekom das Ausbaumonopol vollends zu verweigern, nur dann kann man über den Wettbewerb und die alternativen Carrier sagen:

Und wenn sie nicht gestorben sind, dann leben sie noch heute.

 

Glossar und Fußnoten:

  • Kupfer-Anschlussnetz: Traditionelles Telekommunikationsnetz auf Basis von im Erdreich verlegten Kupferleitungen. Darüber sind Telefonie und Datenübertragung realisierbar.
  • Teilnehmer-Anschluss-Leitung (TAL): Das letzte Stück des Kupfer-Anschlussnetzes zum Kunden, auch „Letzte Meile“ genannt. Die Deutsche Telekom ist verpflichtet, den Wettbewerbern den Zugang zur „entbündelten TAL“ (d.h. ohne Verkehr) zu ermöglichen.
  • Hauptverteiler (HVt): Sind in Verteilerkästen am Straßenrand untergebracht. Dort findet die physische Übergabe der TAL an die Netze der Wettbewerber statt.
  • Kabelverzweiger (KVz): Verteilerkästen ähnlich den HVt, aber mit kürzerer Distanz zum Kunden. Voraussetzung für VDSL-Technik, wenn die Entfernung zwischen HVt zum Kunden sonst zu groß ist.
  • VDSL-Technik: Weiterentwicklung der ADSL- und SDSL-Technologien, welche die Datenübertragung via Kupferleitung ermöglichen. VDSL sorgt für höhere Bandbreiten und damit schnellere Datenübertragung über Kupfer als ADSL und SDSL.
  • HVt-Nahbereich: Umkreis von 550 Metern um den HVt. Wegen auftretender Störungen wird hier VDSL direkt vom HVt eingesetzt, nicht vom KVz.
  • Vectoring: Weiterentwicklung der auf Kupferleitungen basierenden VDSL-Technik. Damit lassen sich höhere Bandbreiten als mit VDSL realisieren, aber geringere als über Glasfasernetze. Weiterer Nachteil: Je KVz kann nur ein Anbieter Vectoring einsetzen.
  • Bitstrom-Zugang: TK-Unternehmen mit eigener Infrastruktur, die bis zum Endkunden reicht, müssen Wettbewerbern die Nutzung ihres Netzes offerieren, damit auch sie Endkunden mit Internet- und Telefondiensten versorgen können. Die Telekom ist hierzu auch verpflichtet. Im Gegensatz zur TAL beinhaltet dieses „aktive Vorleistungsprodukt“ auch die Bereitstellung und Übergabe von Datenverkehren.
  • Glasfasernetz: Telekommunikationsnetz auf Basis von im Erdreich verlegten Glasfaserleitungen. Ermöglicht höhere Übertragungs-Bandbreiten als das Kupfernetz.
  • FTTB (Fiber to the Buildung): Das Glasfasernetz reicht bis zum Gebäude des Kunden. Ein HVT oder KVZ ist nicht erforderlich. Im Haus erfolgt der Transport von Telefonie und Daten über Kupfer.
  • FTTH (Fiber to the Home): Das Glasfasernetz reicht bis zur Wohnung des Kunden. Auf keinem Teil der Strecke wird Kupfer eingesetzt.

[1] https://www.telekom.com/medien/produkte-fuer-privatkunden/3054

[2] https://netzoekonom.de/2015/01/12/deutschland-faellt-im-breitband-wettbewerb-weiter-zurueck

 

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