Droht uns bald das Ende von Call-by-Call und Preselection?
Wer, wie QSC, am Telefonie-Geschäft beteiligt ist, hat auch immer mit Regulierungsfragen zu tun. Dafür ist in Deutschland vor allem die Bundesnetzagentur zuständig. Oft redet dabei auch die EU-Kommission mit. Nach ihrer Auffassung bedarf es nicht mehr der Verpflichtung, Sparvorwahlen – sogenanntes Call-by-Call oder Preselection – anbieten zu müssen. Sollte dies auch auf Deutschland angewendet werden, kämen auf viele Telefonkunden hohe Kosten zu.
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