QSC ist jetzt q.beyond. Weitere Infos in unserer Pressemitteilung.
Publiziert am 5. Juli 2017 von unter:

Telekom veröffentlicht Dokument zur Umsetzung der DSGVO

@istock.com/ArtemSam

Vergangene Woche hat die Telekom einen internen Auslegungsleitfaden zur EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) veröffentlicht. Das Dokument beschreibt auf 104 Seiten die einzelnen Bestimmungen der DSGVO sowie konkrete Maßnahmen und kann als Orientierungshilfe für andere Unternehmen dienen.

Bestimmungen zur DSGVO

Die Telekom hat am 27.06. einen internen Auslegungsleitfaden zur DSGVO veröffentlicht. Er ist hier zu finden. Auf 104 Seiten werden hier die einzelnen Bestimmungen der DSGVO beschrieben und konkrete Maßnahmen definiert. Der Leitfaden dürfte mehrere Monate an Arbeit für den Konzerndatenschutz der Telekom bedeutet haben. Er ist daher eine gute Orientierungshilfe für die eigenen Umsetzungsmaßnahmen.

Weitere IT-News im Überblick

Das Oberwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen hat vor wenigen Tagen im einstweiligen Verfügungsverfahren entschieden (13 B 238/17), dass die neu geregelte Vorratsdatenspeicherung mit einer Speicherpflicht von zehn Wochen europarechtswidrig ist. Sie sollte ursprünglich Anfang Juli in Kraft treten. Die Bundesnetzagentur hat heute Vormittag die Pflicht zur Vorratsdatenspeicherung per Beschluss bis zum Urteil im Hauptverfahren ausgesetzt. Betroffene Provider können daher zunächst aufatmen.

Vorgestern hat die US-Regierung bekannt gegeben, dass wegen der US-Herausgabe von Daten auf EU-Servern nun der Supreme Court angerufen wurde. Gerade für US-Provider mit eigenen Serverstandorten innerhalb der EU ist es datenschutzrechtlich wichtig, dass die US-Behörden hierauf keinen Zugriff haben. Microsoft hatte sich gegen ein Herausgabeverlangen zuletzt erfolgreich vor New-Yorker-Gerichten gewehrt, Google hatte dagegen vor Kurzem verloren. Der Supreme Court wird diese Frage daher nun entscheiden. Es ist zu befürchten, dass er der Datenherausgabe bei Gefahr für die nationale Sicherheit zustimmen wird.

Das OLG Hamm hat – wie nun vor einigen Tagen veröffentlicht wurde – bereits vor einigen Monaten entschieden (Az. 1 RBs 170/16), dass jedes Halten des Handys während der Autofahrt eine Ordnungswidrigkeit darstellt, auch wenn bloß der Home-Button aktiviert wird, um zu sehen, ob das Handy noch eingeschaltet ist. Ein solch deutliches Urteil hat es bislang nicht gegeben.

Vor einiger Zeit haben wir über den Fragebogen der Bayerischen Datenschutzbehörde zur Umsetzung der DSGVO berichtet. Hier wurden per Zufallsprinzip Unternehmen angeschrieben und nach dem aktuellen Stand des Umsetzungsprojektes gefragt. Den Fragebogen finden Sie hier. Unternehmen, die auf derartige Anfragen nicht antworten, haben mit entsprechenden Verfahren zu rechnen. Sollten Sie daher von einer Aufsichtsbehörde einen derartigen Fragebogen zugeschickt bekommen, so nehmen Sie diesen bitte ernst.

Dieser Artikel erschien ursprünglich auf Digitales-Wirtschaftswunder.de, dem Themenblog der QSC AG

Drucken

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

*

Um die Diskussionsqualität zu wahren, veröffentlichen wir nur noch Kommentare mit nachvollziehbarem Vor- und Nachnamen sowie authentischer E-Mail-Adresse.