Lieferkettensorgfaltspflichten-Gesetz – einfache Umsetzung mit SAP

 Teaserbild Blogbeitrag Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz und SAP, q.beyond. Bild: © Westend61 / Getty Images

Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz bringt eine Vielzahl an neuen Pflichten mit sich. Mit SAP Ariba meistern Unternehmen diese einfach. Bild: © Westend61 / Getty Images

Ob Rohstoffe, Vorprodukte oder Fertigwaren – Deutschland ist seit langem das drittgrößte Importland der Welt. Umso wichtiger ist es, dass alle Organisationen auch für die humanitären, ökonomischen und ökologischen Bedingungen in den Herkunftsgebieten Verantwortung übernehmen. Deshalb fordert das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) seit 1. Januar 2023 von Unternehmen die Einhaltung von Menschenrechten sowie Arbeits- und Umweltstandards ein. Bei der LkSG-Pflichterfüllung entlasten SAP-Lösungen.

 

Unternehmen gefordert – mehr Lieferkettensorgfalt

Im Jahr 2020 hatte das Bundesministerium für Arbeit und Soziales eine Studie zum Thema „Die Achtung von Menschenrechten entlang globaler Wertschöpfungsketten“ beauftragt. Dabei ließen sich aus gut 100 Branchen 29 identifizieren, deren Wertschöpfungsketten Menschenrechtsverletzungen aufwiesen. Kinder- und Zwangsarbeit, unwürdige Arbeitsbedingungen sowie Umweltschädigung künftig vollständig aus der deutschen Wirtschaft zu verbannen, entwickelte sich zum Handlungsauftrag für die Politik.

Am 11. Juni 2021 legte der Deutsche Bundestag mit dem Beschluss zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) hierfür den Grundstein. Seit 2023 gilt das Gesetz nun für alle in Deutschland ansässigen Firmen und solche mit einer Zweigniederlassung gemäß § 13 d HGB. Bislang gelten die Pflichten des Lieferkettengesetzes für Unternehmen mit mindestens 3.000 Beschäftigten. Ab 1. Januar 2024 sinkt die Schwelle auf Organisationen mit 1.000 Beschäftigten.

 

Lieferkettengesetz: Folgen vermeiden

Deutsche Unternehmen sollen Menschenrechte, Natur und Umwelt entlang der Lieferketten besser schützen. Kommt es zu Regelverstößen, müssen Firmen mitunter tief in die Tasche greifen. Geldstrafen von bis zu zwei Prozent des Jahresumsatzes oder Bußgelder in Millionenhöhe sind mögliche Folgen. Daneben können Sanktionen den Ausschluss von öffentlichen Ausschreibungen nach sich ziehen. Auch Reputations- und Markenschäden sind zu erwarten.

Nicht nur aus moralischer, sondern auch aus wirtschaftlicher Sicht ist es demnach essenziell, die Pflichten aus dem Lieferkettengesetz nachweislich zu beherzigen. Dafür rücken sämtliche Produkte und Dienstleistungen einer Organisation in den Mittelpunkt – und damit auch die unmittelbaren und mittelbaren Zulieferer. Daraus resultieren umfangreiche Verpflichtungen.

 

Frist im Blick: Wann muss die Umsetzung des LkSG im Unternehmen starten?

Das LkSG gilt seit 01.01.2023. Die Folgen aus dem Lieferkettengesetz: Unternehmen müssen Lieferanten auf den Prüfstand stellen, Risikoanalysen durchführen, Lösungen finden und Dokumentationen nachweisen. Der erste Bericht an das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ist vier Monate nach Ende des Geschäftsjahres erforderlich.

Mit fünf Lieferketten-Pflichten Missständen entgegenwirken

Zentral ist die Risikoanalyse, die in § 5 LkSG geregelt ist. Verantwortliche müssen dabei ihre Produktions- und Lieferketten auf Herz und Nieren prüfen. So lassen sich Bereiche aufdecken, die menschenrechtliche oder umweltbezogene Risiken aufweisen. Drei Schritte sind dafür nötig:

  1. Überblick über die eigenen Beschaffungsprozesse und beteiligten Akteure
  2. Risikoermittlung in Bezug auf Lieferanten
  3. Bewertung und Priorisierung der identifizierten Risiken

Die Risikoanalyse bildet die Entscheidungsgrundlage für Präventionsmaßnahmen. Die Entscheidungsgrundlage hat einen Ermessensspielraum für jedes Unternehmen auf Basis des Prinzips der Angemessenheit und Wirksamkeit. Je nachdem, welche Risiken man festgestellt hat, können Schulungen, vertragliche Menschenrechtsklauseln oder erweiterte Kontrollmaßnahmen nötig werden. Stellen Unternehmen Verstöße fest, müssen sie mit dem jeweiligen Zulieferer ein konkretes Abhilfekonzept erstellen und schnellstmöglich umsetzen.

Eine Grundsatzerklärung bildet den Rahmen für die unternehmerische Lieferkettensorgfaltsstrategie. Zu beantworten ist hier die Frage, wie Beschäftigte und Zulieferer zur Risikominimierung beitragen und wo die Verantwortlichkeiten liegen. Daneben schöpft auch die Grundsatzerklärung aus der vorangegangenen Risikoanalyse und stellt die Präventions- und Abhilfemaßnahmen vor.

Um Betroffenen die Möglichkeit zu geben, reale Verstöße oder potenzielle Rechtsverletzungen zu melden, legt das LkSG die Einrichtung eines internen Beschwerdeverfahrens fest. Alternativ kann sich die Organisation auch an einem externen Verfahren beteiligen.

Daneben ist die kontinuierliche Dokumentation der Pflichterfüllung des Lieferkettengesetzes gefordert. Daraus muss einmal im Jahr ein Bericht erstellt werden, den das Unternehmen beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) vorlegt.

 

KMU und das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz

Seit Anfang 2023 gelten die Pflichten des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) zunächst für Unternehmen mit 3.000 oder mehr Beschäftigten. Doch auch kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) sind vom LkSG betroffen, wenn sie Unternehmen beliefern, für die die neuen Regeln gelten. Als Lieferanten müssen sie dann häufig nachweisen, dass sie ebenfalls ihre Sorgfaltspflichten erfüllen. Außerdem gilt das Gesetz ab 1. Januar 2024 auch für Organisationen ab 1.000 Beschäftigten.

Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz – mit SAP-Pflichten meistern

Die vielen Aufgaben, die immer auch mit der Generierung von Daten über die Zulieferer verbunden sind, scheinen auf den ersten Blick herausfordernd. Dabei kann ein gut geplantes und geführtes Risikomanagementsystem helfen, die Lieferkette zu überwachen und im Bedarfsfall schnell zu reagieren. Wir haben hier gute Erfahrungen mit SAP Ariba sammeln können – sind aber natürlich nicht auf diese Anwendung festgelegt.

Die Mehrwerte sind schnell erkennbar: Mit der Lösung lassen sich die relevanten Lieferantendaten einfach anfordern und somit die Bewertung der Geschäftsbeziehung vorantreiben. Auch die Funktionen Lieferantensegmentierung und die Einstufung des jeweiligen Risikos unterstützen dabei, die Akteure der Lieferkette zu identifizieren und je nach Risikogruppe zu kategorisieren. Das Ergebnis: ein schnelles Häkchen für das Risikopriorisierungs-To-do. Geforderte Berichte lassen sich zudem vorschriftenkonform erstellen. Eine kontinuierliche Datenerhebung und -bewertung, individuell erstellte Risikowarnungen oder Risikoprofile bringen eine weitere Entlastung. Die Vorteile von SAP Ariba reichen weiter als die Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen aus dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz: Die Lösung für das Lieferantenrisikomanagement lässt sich ebenso für unternehmerische Beschaffungsprozesse nutzen – beispielsweise in Form von regelmäßigen Risikoanalysen. Um alle Vorteile der Prozessintegration zu erzielen, können unsere Kunden darüber hinaus natürlich die SAP Ariba-Lösung basierend auf ihrem Bedarf ergänzen, z. B. mit Ariba Buying, Ariba Sourcing oder Ariba Contracts.

 

Der Schritt in die richtige Richtung – für Wirtschaft und Gesellschaft

Das LkSG scheint auf den ersten Blick lediglich mit Mehraufwand verbunden zu sein. Tatsächlich kann die Erfüllung der Sorgfaltspflicht aber die Tür zu Kundenbindung und -gewinnung öffnen. Denn Transparenz, Verantwortungsbewusstsein und Nachhaltigkeit in allen Unternehmensprozessen – somit auch entlang der Lieferketten – werden den heutigen Informationsanforderungen der User optimal gerecht. Letztlich führt das zu einem positiveren Nutzererlebnis.

 

Business Frühstück mit q.beyond: Austausch zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz und SAP

Wenn Sie sich mit uns und anderen Unternehmen zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz austauschen möchten, laden wir Sie herzlich zu unserem virtuellen Business Frühstück ein! Alle Teilnehmenden erhalten von uns vorab ein Frühstückspaket.

Datum: 11.07.23 | 9–10 Uhr

Veranstaltungsort: Online

Jetzt anmelden!

Websession mit q.beyond: Jetzt mit SAP LkSG-fit werden!

q.beyond unterstützt Sie dabei, in der Vielfalt der angebotenen Lösungen für das LkSG die für Ihr Unternehmen ideale auszuwählen. Melden Sie sich einfach per Mail unter email hidden; JavaScript is required bei uns. Wir vereinbaren dann zeitnah einen Termin für eine Websession, in der wir Sie kostenlos beraten.

Aus unserer Sicht bewährt sich SAP Ariba als ideale Lösung zur Umsetzung des LkSG. Gern stellen wir Ihnen das bewährte Tool im Rahmen einer Websession vor. Eine andere Lösung passt besser zu Ihrem Unternehmen? Kein Problem! Gemeinsam finden wir eine bedarfsgerechte Alternative für Sie, unterstützen Sie bei der Auswahl und Integration in Ihr SAP-System.

 

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