Artikel zum Thema: ITSiG

Publiziert am 27. Januar 2015 von

IT-Sicherheitsgesetz: Problematische Haftungsrisiken

Auf Betreiber kritischer Infrastrukturen kommen laut Entwurf zum IT-Sicherheitsgesetz umfangreiche Verpflichtungen zu. Erhebliche Störungen sind dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zu melden und TK-Anbieter sollen Teilnehmer und identifizierbare Nutzer benachrichtigen, von deren DV-Systemen Störungen ausgehen, und sie auf Sicherheitswerkzeuge hinweisen. Aufgrund erheblicher Haftungsrisiken ist dies jedoch kaum umsetzbar und auch datenschutzrechtlich sehr bedenklich.

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