Autor-Archiv für Thomas Bösel

Über Thomas Bösel

Thomas Bösel (Jg. 1963) kam 2001 als Referent für technische Regulierung zur QSC AG. Er leitete dort ab 2006 das Fraud Management und war bis Ende 2019 als Datenschutzbeauftragter für Belange der Unternehmenssicherheit zuständig. Nach seinem Studium der Nachrichtentechnik war Bösel fünf Jahre lang als Certification Engineer bei der Ericsson GmbH in Düsseldorf tätig.

QSC wurde im September 2020 umbenannt in q.beyond.

Fraud
Publiziert am 8. April 2016 von

Phone Fraud: Das schmutzige Geschäft mit illegalen Calls

IP-Netze werden über Schwachstellen ununterbrochen attackiert. Hacker verschaffen sich so massenweise illegal Zugang zu Telefonanlagen, von denen aus sie Calls zu teuren Servicerufnummern starten. Die Schäden sind oft beträchtlich, die Betrüger kaum zu fassen. Nur mit einer sorgfältigen Rund-um-die-Uhr-Überwachung können Netzbetreiber solche Attacken zeitnah stoppen. Hackerangriffe unterbinden können nur die Kunden selbst - indem sie ihre Telefonanlagen entsprechend schützen. Ein Blick hinter die Kulissen des QSC-Fraud-Managements.

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Publiziert am 23. März 2015 von

Politik ist bei der Vorratsdatenspeicherung anhaltend faktenresistent

Eine neue Diskussionsrunde über Vorratsdatenspeicherung hat Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel anlässlich der CeBIT eingeläutet. Kurz: Der SPD-Chef ist dafür, der entgegengesetzten Meinung selbst höchster Gerichte und aller Fachleute zum Trotz. Wir können also gespannt sein. Schließlich ist das Thema nicht wirklich neu: Die Sicherheitspolitik pflegt es schon seit längerem wie ein Mantra. Jedem spektakulären Ereignis ruft sie das Zauberwort hinterher: Vorratsdatenspeicherung!

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Publiziert am 27. Januar 2015 von

IT-Sicherheitsgesetz: Problematische Haftungsrisiken

Auf Betreiber kritischer Infrastrukturen kommen laut Entwurf zum IT-Sicherheitsgesetz umfangreiche Verpflichtungen zu. Erhebliche Störungen sind dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zu melden und TK-Anbieter sollen Teilnehmer und identifizierbare Nutzer benachrichtigen, von deren DV-Systemen Störungen ausgehen, und sie auf Sicherheitswerkzeuge hinweisen. Aufgrund erheblicher Haftungsrisiken ist dies jedoch kaum umsetzbar und auch datenschutzrechtlich sehr bedenklich.

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