Das neue TKG: Des einen Freud, des anderen Leid (III) – Preisansage
Im dritten Teil unserer Reihe zum neuen Telekommunikationsgesetz (TKG) beschäftigen wir uns mit dem Thema Preisansage bei Call-by-Call- und Mehrwert-Diensten. QSC Justiziarin Carina Panek schreibt, wie die Neuregelung die Gesprächskosten für Kunden zwar transparenter macht, aber auch ein paar Stolperfallen wie die „3-Sekunden Regelung“ oder „Ansage bei Tarifwechsel“ für Kunden und Anbieter bereit hält.
Teil III – Preisansage
Auch in Zeiten von Flatrates sind im Netz der Telekom mögliche Vorwahlen vor der eigentlichen Rufnummer (Call-by-Call) immer noch beliebt, um die Gesprächskosten hierdurch zu senken. Insbesondere für Anrufe ins Ausland oder in Mobilfunknetze werden sie oft genutzt. Nur die Tarifierung war für die Verbraucher bisher zum Teil unklar, da man bei manchen Vorwahlen keine vorherige Preisansage erhielt.
So war man diesbezüglich auf die Angaben in der Zeitung oder auf Internetvergleichsportal angewiesen oder musste einfach die Telefonrechnung abwarten. Allerdings ändern sich die Tarife bei Call-by-Call öfter, zum Teil sogar mehrmals am Tag, so dass ein Kunde, der sich in der Vergangenheit nicht vorher über den Preis informiert hatte, auf der Rechnung böse Überraschungen erleben konnte.
Einige Kunden fanden das Vorgehen der Call-by-Call-Anbieter, ihre Tarife öfters, zum Teil auch signifikant zu ändern, als missbräuchlich, auch wenn der Grund hierfür eher in Preisstrategien und Mischkalkulationen liegen mochte. Die Neuregelung soll nun helfen, vermuteten Missbräuchen und Unsicherheiten der Kunden vorzubeugen, indem nun jeder Call-by-Call-Anbieter verpflichtet ist, vor der Verbindung den gültigen Tarif anzusagen. Diese Preisansage muss für den Kunden kostenlos sein.
Wir begrüßen diese Änderung, da nun nicht nur die Unklarheit der Kunden beseitigt wird, sondern auch Rechnungseinwände bzw. Streitigkeiten ob des anzusetzenden Tarifs verringert werden.
3-Sekunden Regelung zwingt Kunden zum Warten
Dennoch birgt die neue Vorschrift durch ihre handwerkliche Ausgestaltung auch Probleme in sich, denn die Ansageverpflichtung für günstige Call-by-Call-Gespräche wurde einfach in die viel komplexeren Regelungen für teure Mehrwertdienste eingefügt. So muss zum einen nach der Tarifansage noch drei Sekunden gewartet werden, bis die Verbindung zur Zielrufnummer aufgebaut wird. Dies soll eine „Bedenkzeit“ für die Kunden darstellen. Wir sehen allerdings hierin eher das Problem, dass die Kunden verunsichert werden, wenn die Verbindung nicht sofort aufgebaut wird, und vielleicht auflegen.
Die Unkenntnis über die 3-Sekunden-Regelung könnte so dazu führen, dass Call-by-Call weniger in Anspruch genommen und damit als Geschäftsfeld uninteressant wird. Dies würde aber den Kunden wiederum zum Nachteil gereichen, da sie auf die Sparvorwahlen verzichten müssten.
Auch die Verbraucherzentrale des Bundesverbandes bestätigt unsere Ansicht, dass die 3-Sekunden-Regelung bei Call-by-Call unnötig ist. Wir hoffen deshalb auch im Interesse unserer Kunden darauf, dass durch eine entsprechende Rechtsverordnung der Bundesnetzagentur diese Verpflichtung aufgehoben wird.
Gesprächsunterbrechung bei Tarifwechsel
Eine andere Schwierigkeit ergibt sich aus der neuen gesetzlichen Verpflichtung, eine Ansage auch dann zu schalten, wenn sich der Tarif während der bestehenden Verbindung ändert. Eine solche Ansage kann definitiv nicht im Interesse unserer Kunden sein. Hierfür müsste ihr bestehendes Gespräch unterbrochen werden.
Während der Anrufer den neuen Tarif angesagt bekommt, würde der Angerufene nur eine tote Leitung haben. Dies kann dazu führen, dass eine Vielzahl der Angerufenen auflegt, zumindest aber sehr verärgert ist. Eine Alternative wäre es, den Angerufenen mitzuteilen, dass ihr Gespräch gleich fortgeführt werde. Diese Praxis kann aber dazu führen, dass viele Anrufer auf die Nutzung einer Call-by-Call-Nummer verzichten und höhere Kosten für ein unterbrechungsfreies Gespräch in Kauf nehmen.
Um weiterhin störungsfreie Verbindungen anbieten zu können, werden viele Call-by-Call-Anbieter nun den zu Beginn angesagten Preis für die gesamte Verbindung abrechnen, unabhängig davon, ob sich der Tarif während dieser erhöht oder senkt. Das bringt dem Kunden einen Vorteil, bei einer Preissenkungen während des Gesprächs aber auch einen Nachteil. Auf andere Weise ist es den Call-by-Call-Anbietern aber nicht möglich, den gesetzlichen Vorgaben genüge zu tun.
Lesen Sie in dieser Serie:
Teil I: Mindestqualität
Teil II: Anbieterwechsel
Teil III: Preisansage
Teil IV: Warteschleife