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Publiziert am 17. April 2015 von unter: ,

Die Vorratsdatenspeicherung, die ich rief…

Symbolfoto: (c) Dennis Knake

Frei nach Goethes „Zauberlehrling“: „Die ich rief, die Geister, werd‘ ich nun nicht los.“ Die Vorratsdatenspeicherung ist zurück. Symbolfoto: (c) Dennis Knake/QSC AG

Da ist sie wieder, die Vorratsdatenspeicherung. Moment, Mindestspeicherfrist. Nein, halt, Höchstspeicherfrist. Wenig kreativ zeigt sich die Politik, wenn es darum geht, den Menschen alten Wein in neuen Schläuchen zu verkaufen. Also nochmal von vorne: Da ist sie wieder, die Generalverdächtigmachung. Die erste Version wurde vor dem Bundesverfassungsgericht und später auch vor dem Europäischen Gerichtshof abgeschmettert. Jetzt ist sie in einer abgespeckten Variante und unter neuem Namen wieder da. Ist nun alles besser?

Eines vorweg: Wir bei QSC halten von der Vorratsdatenspeicherung nicht viel. Und das nicht nur wegen der aus Unternehmenssicht völlig verständlichen, aber dennoch ungeklärten Frage, wer für die technische und organisatorische Umsetzung eigentlich die Kosten tragen soll.

Schon vor einem Jahr hat sich unser Datenschutzexperte Thomas Bösel hier im Blog geäußert. Bösel kritisierte damals Aufwand und Nutzen dieser Datenspeicherung:

„Die Erfahrung hat gezeigt, dass die Aufklärungsquote von Straftaten auch mit einer Vorratsdatenspeicherung nicht gestiegen ist.“

Dabei verwies Bösel sowohl auf eine Analyse des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages sowie ein Gutachten des Freiburger Max-Planck-Instituts für ausländisches und internationales Strafrecht.

Letztes Jahr fand sich im Pressebereich des Bundestages unter der Überschrift „Gutachten: Vorratsdatenspeicherung ohne messbaren Einfluss auf Aufklärungsquoten“ auch noch ein Verweis auf das Gutachten. Heute ist auf den Servern des Bundestages diese Meldung nicht mehr verlinkt.  Aber dafür gibt es ja den Archivdienst „archive.org„. Hier findet sich die Pressemeldung von damals noch.

Zweifelhafter Nutzen

„Die Erfahrung hat gezeigt, dass die Aufklärungsquote von Straftaten auch mit einer Vorratsdatenspeicherung nicht gestiegen ist.“, Thomas Bösel, Sicherheits- und Datenschutzbeauftragter der QSC AG.

„Die Erfahrung hat gezeigt, dass die Aufklärungsquote von Straftaten auch mit einer Vorratsdatenspeicherung nicht gestiegen ist.“, Thomas Bösel, Sicherheits- und Datenschutzbeauftragter der QSC AG.

Und im März dieses Jahres – die Bundesregierung ist gerade in den letzten Zügen zur Neuauflage der VDS – haben wir das Thema abermals aufgegriffen: Bösel kritisierte hier die fehlende Kreativität in der Politik. Denn der sei offenbar jedes Thema recht, reflexartig nach der Vorratsdatenspeicherung zu rufen. Seien es die fürchterlichen Anschläge auf die Redaktion des französischen Satiremagazins „Charlie Hebdo“ oder aber die NSU-Morde in Deutschland. Immer hieße es „Vorratsdatenspeicherung“.

Aber auch diese Argumente ließen sich allesamt leicht entkräften: Frankreich verfügt nämlich längst über die Vorratsdatenspeicherung. Genützt hat es trotzdem nichts. Und die NSU-Morde? Hier reihte sich wohl eher eine Ermittlungspanne an die Nächste. Die Informationen lagen längst vor, ganz ohne Vorratsdatenspeicherung. Trotzdem blieben die Attentäter jahrelang unbehelligt. Akten verschwanden, Zeugen starben. Da hilft dann auch eine Vorratsdatenspeicherung wenig.

Nun ist die Vorratsdatenspeicherung also wieder zurück. Nur unter neuem Namen und ein paar Anpassungen, vor allem die Speicherzeiten betreffend. Statt sechs Monaten wie damals, sollen Verkehrsdaten im Internet nur noch bis zu zehn Wochen gespeichert werden. Bei Mobilfunktelefonen nur noch vier.

Vom Grundsatz her hat sich wenig geändert. Von den Nutzern von Telefon und Internet wird weiterhin ein ausführliches Kommunikationsprotokoll erstellt. Wer hat wann mit wem telefoniert, von welchem Standort aus und mit welcher IP-Adresse war er unterwegs. Dass diese Informationen nur etwas kürzer gespeichert werden sollen, ist wenig tröstlich.

Kostenfrage ungeklärt

Und die Provider stehen immer noch vor dem gleichen Problem: Wer zahlt eigentlich für die Umsetzung dieser politisch umstrittenen Forderung?

Die Deutsche Telekom hat da auch schon eine Vorschlag: Der Steuerzahler. Verständlich. Auch wir bei QSC wären nicht begeistert von der Idee, die Kosten selbst tragen zu müssen. Zudem die Anforderungen an die Sicherheit und dem prozessualen Umgang mit den Daten extrem hoch sind.

Ähnlich sieht das auch der Digitalverband BITKOM, bei dem auch QSC Mitglied ist. So zitiert der BITKOM seinen Präsidenten Prof. Dieter-Kempf in in einer aktuellen Pressemitteilung

Für die Umsetzung kommen auf die Unternehmen nun Ausgaben für Technik und Personal zu. Es sei nicht nachvollziehbar, dass den Unternehmen die entstehenden Kosten nicht grundsätzlich erstattet werden sollen.

Richtig. Am Ende heißt das nichts anderes, als das vielleicht der Steuerzahler dafür aufkommen muss, sich künftig vom Staat lückenlos überwachen zu lassen.

Bleibt zu hoffen, dass auch die „Höchstspeicherfrist“ vor nationalen und internationalen Gerichten nicht standhält. Bleibt außerdem zu hoffen, dass dann die Politik endlich erkennt, dass man Kriminelle statt mit einer Datenkrake besser mit gutem Personal und erstklassiger Ausstattung fängt.

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